1. Wir sind vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu dem im Exposé genannten Bedingungen anzubieten.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit
wir keine Haftung übernehmen. Bei eigenen Fehlern haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs,
spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.
3. Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen,
bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflicht, uns Schadenersatz mindestens in der Höhe der entgangenen
Provision zu zahlen.
4. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis für das Objekt zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugutekommen (z.B. Übernahme von
Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc. ); bzw. bei Vermietung aus der Nettomonatsmiete zuzüglich eventueller Nebenleistungen ( z.B. Ablöse etc.) nicht jedoch Nebenkosten. Unser
Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages ( Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrags, aber aufgrund unserer
Maklertätigkeit zustande kommt. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn der Kauf eines realen oder ideellen Anteils oder die Übertragung von rechten an dem Objekt durch eine andere
Rechtsform ( z.B. Zwangs- oder freiwillige Versteigerung; Übertragung von Gesellschaftsrechten; Erbbaurechten) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als
Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluß über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers oder ein Vertragsabschluß durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter enger Verbindung
steht. Die Provision ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. niessen.immobilien behält sich für den Fall einer
Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.
5. Wir sind berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.
6. Kaufpreiszahlungen werden von uns nicht entgegen genommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
7. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluß anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Die Provisionsvereinbarung wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Kommt ein
Vertrag ohne die Mitwirkung der berster.immobilien zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf – bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zubenennen und zu belegen.
8. Im Verkehr mit Kaufleuten ist Hagen Erfüllungsort und Gerichtsstand.